Unsere Leistungen in der Behandlungspflege

Definintion der Behandlungspflege:

Die Behandlungspflege sind ausschließlich medizinische Leistungen, welche ärztlich verordnet wurden, und nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen. Diese werden durch das SGB (Sozialgesetzbuch) V geregelt, und die jeweiligen Leistungen sind dort niedergeschrieben.
Bei notwendiger Behandlungspflege stellt der Arzt eine Erstverordnung aus, welche auf 14 Tage beschränkt ist.
Sollte sich nach diesen 14 Tagen herausstellen dass der Klient jedoch weiterhin Behandlungspflege benötigt, wird dies vom Arzt begutachtet und eine Folgeverordnung wird ausgestellt.

Behandlungspflege - Unsere Leistungen:

  • Wund- und Stomaversorgung; Injektionen
  • Infusionen
  • Kontrolle, Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
  • Überwachung und Versorgung nach ambulanten Operationen
  • Hoher Pflegestandard und Führung einer Pflegedokumentation